Unterlagen und Voraussetzungen für den Führerschein:
- 1 aktuelles Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Personalausweis / Reisepass
- Erste Hilfe (seit Oktober 2017 mindestens 9 Stunden)
Voraussetzungen der Begleiter bei Führerschein Klasse B mit 17 Jahren
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B / 3 sein
- darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
- die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen
Eine gute Fahrschule, ein durchdachter Zeitplan und intensives Lernen des Unterrichtstoffes:
Führerscheinanwärter sollten einige Dinge beachten. Das spart Geld, Zeit und Nerven.
Zunächst der gewählte Termin: Wer mit 17/18 Jahren ans Autosteuer möchte, sollte sich fünf bis sechs Monate vor dem Geburtstag anmelden. Frühestens drei Monate vor dem Geburtstag darf nämlich die theoretische Prüfung abgelegt werden, frühestens einen Monat vor dem Geburtstag die praktische Prüfung. Wer zügig die Formalitäten (Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbilder machen lassen) erledigt, schafft gute Voraussetzungen. Den Führerschein sollte man dann anvisieren, wenn man sich ganz darauf konzentrieren kann. Also nicht anmelden, wenn in der Schule oder am Ausbildungsplatz ebenfalls Lernstress ansteht.
Wahl der Fahrschule ?
Bei der Wahl der Fahrschule hat der zukünftige Fahrschüler kaum die Gelegenheit real vergleichen zu können, denn den Führerschein erwirbt man in der Regel nur einmal im Leben und man meint davon ausgehen zu können, dass die meisten Fahrschulen das gleiche in Theorie und Praxis bieten, da sie ja staatlich überwacht werden.
Somit gilt für viele Fahrschüler der Preis als entscheidend. Nicht aber der Preis soll entscheidend sein, sondern die Qualität der Ausbildung ! Sind Fahrschulen aber auffallend billig, sollte man sich überlegen warum dies so ist. Fahrschulen die ihre Preise drastisch senken, oder Preise die weit unter dem Durchschnitt liegen, sollten zu denken geben.
Die oft gestellte Frage nach dem Fahrstundenpreis ist für den Endpreis der Ausbildung irrelevant ! Was tatsächlich am Ende der Ausbildung bezahlt werden muss, hängt zu einem großen Teil von der Qualität und Effektivität ab, mit der die Ausbildung erfolgt. Ebenso hängt der Preis natürlich auch von den persönlichen Fähigkeiten, den Lernfortschritten sowie den Vorkenntnissen des jeweiligen Fahrschülers ab. Eine Fahrschule kann den Endpreis der Ausbildung nicht nennen.
Fahrschule unzufrieden...
Falls man nach erfolgter Fahrschulwahl dennoch mit einigen Dingen unzufrieden ist, sollte man seine Fahrschule darauf offen und ehrlich ansprechen. Eine gute Fahrschule wird immer versuchen ganz individuell auf einen einzugehen. Wenn man das Gefühl hat an die "falsche Adresse" geraten zu sein, dann kann man die Fahrschule auch wechseln. Das ist jederzeit möglich! Die "alte" Fahrschule ist verpflichtet über die bisherige Ausbildung in Theorie und Praxis eine Ausbildungsbescheinigung auszuhändigen.