MIT LEICHTIGKEIT SICHER FAHREN LERNEN
 

 


 

Die praktische Ausbildung richtet sich nach einem Lehrplan, der durch die Fahrschüler-Ausbildungsordnung geregelt wird.
Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation, und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das Lebensalter hat Einfluss.
Ein wichtiger Bestandteil der praktischen Ausbildung sind die sogenannten Sonderfahrten, zu denen die Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten gehören. Die Sonderfahrten werden allerdings erst gegen Ende der Ausbildung gemacht, wenn man das Fahrzeug schon sicher im Griff hat und die Funktionen des Fahrzeugs beherrscht.
Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§6) hat der Fahrschüler jedenfalls "so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen benötigt". Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler sich im Straßenverkehr sicher, verantwortungsbewusst, rücksichtsvoll, defensiv und umweltbewusst verhalten wird.